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GARANTIE

Auf unsere Produkte gewähren wir eine zweijährige Herstellergarantie. Beim Kauf von ZIXOR-Produkten erhält der Käufer einen Garantieschein und überprüft die Übereinstimmung der Kennzeichnungen der Artikel mit den im Garantieschein enthaltenen Daten sowie die Übereinstimmung der Seriennummern.


Garantiebedingungen für ZIXOR-Geräte

1. Der Garant für die Qualität des Geräts ist Seneca Technologie w Przemyśle Energetycznym Damian Zygmunt (Inhaber der Marke ZIXOR), Szopienicka Str. 66 40-431 Katowice, NIP: 6772202362 (im Folgenden ZIXOR genannt).

2. Zixor haftet für physische (Material- oder Herstellungs-) Mängel des Geräts für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Verkaufsdatum.

3. Der Inhaber einer gültigen Garantieurkunde kann die Garantieansprüche bei Zixor Technologie w Przemyśle Energetycznym Damian Zygmunt Szopienicka Str. 66 40-431 Katowice geltend machen.

4. Während der Garantiezeit festgestellte Mängel werden innerhalb von 21 Tagen ab Lieferdatum des Geräts an Zixor beseitigt. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitpunkt, zu dem das Gerät Zixor zur Verfügung stand.

5. Das defekte Gerät ist mit kompletter Serienausstattung, sauber, mit lesbarem Typenschild und Aufdruck anzuliefern.

6. Der Motor und das Hydraulikgetriebe als Bestandteil des ZIXOR-Gerätes unterliegen den in der Betriebsanleitung angegebenen Betriebsvorschriften.

7. Im Rahmen der Garantie ersetzte Teile sind Eigentum von Zixor. Alle im Reklamationsprozess genannten Teile unterliegen der Garantie bis zum Ende der Grundgarantiezeit des Gerätes. Die Gewährleistungsfrist für das ersetzte Teil wird nicht verlängert.

8. Die Kosten für die Anfahrt zum defekten Gerät bzw. die Zustellung des defekten Gerätes an Zixor trägt der Garantiegeber. Im Falle einer unberechtigten Reklamation ist Zixor berechtigt, dem Kunden Reise- und Bearbeitungskosten im Zusammenhang mit der Untersuchung des Falles in Rechnung zu stellen.

9. Das Garantiedokument ist gültig, wenn es die Angaben zum verkauften Gerät (ohne Streichungen und Korrekturen) und den Stempel des Verkäufers korrekt ausgefüllt hat und der Kunde das Geräteübergabeprotokoll mit seiner Unterschrift bestätigt.